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Writer's pictureDipl.-Ing. Rohaldy Muluk

Patentübersetzungen sind entscheidend!

Updated: Oct 26, 2022

Wir möchten Sie hiermit auf einen der wichtigsten Punkte bei einer Patentanmeldung im Ausland aufmerksam machen, nämlich die Patentübersetzung.

Bei einer Patentanmeldung im Ausland wird das anzumeldende Patent auf die Zielsprache (Landessprache) übersetzt. Im Fall Indonesiens, muss ein Patent erstmal auf englisch übersetzt werden. Und dann von englisch auf indonesisch (Zielsprache) übersetzt. Das englische Original wird als Anlage zu der indonesischen Fassung angefügt und zusammen zum Patentamt abgegeben.


Ein idealer Übersetzungsprozess eines Patentes besteht aus zwei Phasen. Die erste Phase, eine wörtliche Übersetzung einer Patentspezifikation. Die zweite, ein Nachlesen, um Übersetzungsfehler zu finden und gleichzeitig ein Korrigierungsprozess der übersetzten Texte durchzuführen. Die zweite Phase nennt man auch als ein proofreading.


Die Genauigkeit einer Patentübersetzung, besonders für claims (Ansprüche), ist für die Qualität eines Patentes sehr bedeutend, und ist sogar sehr entscheidend im Falle eines Patentstreits. Weiterhin, hängt die Genauigkeit einer Patentübersetzung nicht nur von der technischen Übersetzungsfertigkeit eines Übersetzers, aber besonders von dem technischen Verständnis eines Proofreaders ab.


Ein Proofreader sollte technische Kenntnisse des zu übersetzenden Patentes besitzen, um das Patent technisch auch zu verstehen. Deshalb, sollte bei einer Patentübersetzung im Ausland der/die Proofreader idealerweise derjeniger/diejenige Patentanwalt/-anwältin sein, der/die für die Patentanmeldung zuständig ist, oder zumindest ein Verantwortlicher für eine Patentanmeldung mit genügenden technischen Kenntnissen im jeweiligen technischen Bereich eines Patentes.


Ein anderes wichtiges Problem bei einer Patentübersetzung im Ausland ist, dass es einen Zweifel gibt, ob überhaupt ein Proofreading durchgeführt wurde. Bei vielen Patentübersetzungsfällen, wurde kein Proofreading wegen fehlender technischen Kenntnisse durchgeführt. Manche Patente wurden nur wörtlich übersetzt, ohne Rücksicht auf einen technischen Sinne.


Mit einem Artikel auf dem japanischem Intellectual Property Management Magazin (Chizai Kanri)*) haben wir japanische Firmen, mit einem realen Beispiel, auf diesem Thema aufmerksam gemacht. Vor kurzem, im Auftrag einer japanischen Firma, haben wir ihre eigene in Indonesien angemeldete Patente nachgeprüft - das sogenannte Translation Audit durchgeführt. Das Ergebnis: alle Stichproben, die wir untersucht haben, waren fehlerbehaftet. Besonders auffällig waren die Übersetzungsfehler infolge mangelnder technischen Kenntnisse.

Oben genannte Fehler waren typisch bei einer Patentanmeldung, wo der/die zuständige IP Attorney keinen technischen Ausbildungshintergrund gehabt hatte und/oder der Übersetzungsprozess auf dem Übersetzer selbst überlassen wurde.


In Indonesien, sind nur zwischen 5 – 10% von circa 500 IP Attorneys, die eine universitäre technische Ausbildung haben. Und diejenigen, die eine Arbeitserfahrung im technischen Bereich haben, sind noch viel geringer.


*) Muluk, Rohaldy;日本企業のインドネシア特許戦略― これでいいのか?, Intellectual Property Management (Chizai Kanri) Magazin vol. 62 No. 1 (No.733), Japan (2012), ein Magazin von Japan Intellectual Property Association (JIPA).

(Dipl.-Ing. Rohaldy Muluk, Patentanwalt und Partner bei der Patentawaltskanzlei ChapterOne-IP)

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